Winterdienst
Wir sind Ihr zuverlässiger Partner für die Räum- und Streupflicht in der kalten Jahreszeit. Von November bis März übernehmen wir für Sie die Räum- und Streupflicht nach der Ortssatzung und sorgen dafür, dass Ihre Objekte vor Frostschäden geschützt und Passanten vor Unfällen bewahrt werden.
Unser Winterdienst erfolgt je nach Witterungslage und gewährleistet, dass Ihre Flächen immer sicher und begehbar bleiben. Nach der Winterdienstperiode entfernen wir das ausgebrachte Streugut selbstverständlich wieder, damit Sie sich um nichts kümmern müssen. Sie können sich also ganz auf Ihre Arbeit oder Ihren Alltag konzentrieren, während wir uns um die Räum- und Streupflicht kümmern.

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Unser freundliches Team steht Ihnen gerne für ein unverbindliches Beratungsgespräch zur Verfügung und erstellt Ihnen ein maßgeschneidertes Angebot.
